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   BGH, 08.01.1958 - 2 StR 382/57   

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https://dejure.org/1958,5121
BGH, 08.01.1958 - 2 StR 382/57 (https://dejure.org/1958,5121)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1958 - 2 StR 382/57 (https://dejure.org/1958,5121)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1958 - 2 StR 382/57 (https://dejure.org/1958,5121)
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  • BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56

    Begriff der Heimtücke

    Auszug aus BGH, 08.01.1958 - 2 StR 382/57
    Allerdings kann, wie der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluß vom 22.9.1956 (BGHSt 9, 385, 390) [BGH 22.09.1956 - GSSt - 1/56] entschieden hat, eine solche feindliche Willensrichtung unter besonderen Umständen fehlen und damit das Merkmal "heimtückisch" entfallen, wenn der Täter glaubt, zum Besten des Opfers zu handeln.

    Der Angeklagte lebte anders als in dem der Entscheidung BGHSt 9, 385 zugrunde liegenden Falle mit seiner Ehefrau in keiner guten Ehe, Zwischen ihnen kam es wiederholt zu Streitigkeiten, in deren Verlauf er seine Frau mißhandelte.

  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 767/51
    Auszug aus BGH, 08.01.1958 - 2 StR 382/57
    Rechtlich zutreffend sieht es darin, daß der Angeklagte seine Ehefrau solange gewürgt hat, bis sie benommen wurde, eine lebensgefährdende Behandlung (BGHSt 2, 160, 163) [BGH 29.02.1952 - 1 StR 767/51].
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus BGH, 08.01.1958 - 2 StR 382/57
    Das Schwurgericht geht zutreffend davon aus, daß eine grausame Tötung nur vorliegt, wenn der Täter in unbarmherziger und gefühlloser Gesinnung dem Opfer besondere Schmerzen und Qualen zufügt (RGSt 76, 298; BGHSt 3, 180).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 296/52

    Anforderungen an eine Tötung aus Heimtücke - Ausführung einer Tötung aus nicht

    Auszug aus BGH, 08.01.1958 - 2 StR 382/57
    Dieser Auffassung ist beizupflichten; sie entspricht der vom Bundesgerichtshof vertretenen Rechtsansicht (BGHSt 3, 183).
  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 450/52
    Auszug aus BGH, 08.01.1958 - 2 StR 382/57
    Zur inneren Tatseite genügt es zwar entgegen der Ansicht des Schwurgerichts nicht, daß der Täter die Umstände kennt, die sein Verhalten als eine das Leben gefährdende Behandlung kennzeichnete; er muß vielmehr auch wissen, daß seine Mißhandlung geeignet ist, das Leben des anderen zu gefährden (BGHSt 3, 248, 254) [BGH 28.10.1952 - 1 StR 450/52].
  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus BGH, 08.01.1958 - 2 StR 382/57
    Da er wegen dieser inneren Hemmungen und des seelischen Drucks nicht mehr fähig war, seine Tat zu vollbringen, hat das Schwurgericht euch zu Recht einen freiwilligen Rücktritt vom Versuch verneint (BGHSt 7, 296 und 4 StR 400/56 Urteil vom 3. Januar 1957).
  • BGH, 03.01.1957 - 4 StR 400/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.01.1958 - 2 StR 382/57
    Da er wegen dieser inneren Hemmungen und des seelischen Drucks nicht mehr fähig war, seine Tat zu vollbringen, hat das Schwurgericht euch zu Recht einen freiwilligen Rücktritt vom Versuch verneint (BGHSt 7, 296 und 4 StR 400/56 Urteil vom 3. Januar 1957).
  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 08.01.1958 - 2 StR 382/57
    Die Heimtücke wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte in heftiger, sei es auch entschuldbarer Gemütsbewegung gehandelt hat (der für die Veröffentlichung vorgesehene Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 2. Dezember 1957 - GSSt 3/57 -).
  • RG, 01.10.1886 - 1869/86

    Darf ein formloses Schriftstück, welches den von einem Rechtsanwalte

    Auszug aus BGH, 08.01.1958 - 2 StR 382/57
    Dies genügt jedoch nicht, da daraus nicht ersichtlich ist, daß er für den Inhalt die volle Verantwortung übernimmt (RGSt 14, 348 j BGH LM Nr. 2 zu § 345 StPO).
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